Der Snapchat-Mutterkonzern Snap hat einen US-Prozess um mutmaßliche Social-Media-Sucht durch einen Vergleich abgewendet. Die Anwälte zweier jugendlicher Klägerinnen teilten die Einigung am Montag mit. Die Klägerinnen werfen Snapchat vor, durch die Gestaltung der App Abhängigkeit und psychische Schäden verursacht zu haben. Vor einem Gericht in Los Angeles waren für Mittwoch bereits die Eröffnungsplädoyers vorgesehen. Nach vorherigen Vergleichen mit Meta, YouTube und TikTok war Snap zuletzt der einzige verbliebene Beklagte. Die Bedingungen der nun erzielten Vereinbarung wurden nicht veröffentlicht. Auch die Höhe einer möglichen Zahlung bleibt unbekannt.
- Die beiden Klägerinnen machen Snapchat für Abhängigkeit und psychische Schäden verantwortlich.
- Meta hatte sich bereits am Freitag mit ihnen auf einen Vergleich geeinigt.
- Snap-Chef Evan Spiegel muss durch die Einigung nicht im vorgesehenen Prozess aussagen.
- Gegen Snap und Meta laufen weiterhin zahlreiche andere Klagen.
Tausende Klagen gingen dem geplanten Verfahren voraus
In den vergangenen Jahren wurden in den USA Tausende Klagen eingereicht, die Social-Media-Plattformen Schäden an Kindern und Jugendlichen vorwerfen. In einem anderen Verfahren hatte eine inzwischen 20-jährige Frau erklärt, die Nutzung der Apps habe ihr bereits als Kind geschadet.
Snap und TikTok einigten sich in diesem Fall vor dem Prozess mit der Klägerin. Gegen Meta und YouTube wurde dagegen weiterverhandelt. Im März entschied eine Jury in Los Angeles zugunsten der jungen Frau und sprach ihr insgesamt sechs Millionen US-Dollar Schadenersatz zu. Sie hatte Instagram und YouTube vorgeworfen, sie als Minderjährige abhängig gemacht und ihr schwere psychische Schäden zugefügt zu haben.
Nach Metas Einigung blieb nur Snap als Beklagter
Im jetzt beigelegten Fall werden die beiden jugendlichen Klägerinnen in Gerichtsunterlagen als K.D.B. und S.J. geführt. Sie machen geltend, Snapchat sei so gestaltet, dass die App abhängig mache. Als Folgen nennen sie unter anderem Depressionen, Angstzustände, Essstörungen und Selbstverletzungen.
Die Auswahl der Geschworenen hatte bereits in der vergangenen Woche begonnen. Mit YouTube und TikTok hatten die Klägerinnen zuvor Vergleiche geschlossen. Am Freitag folgte Meta; auch die Bedingungen dieser Einigung blieben vertraulich.
Mit dem Vergleich von Snap ist nun auch das Verfahren gegen den letzten verbliebenen Beklagten beigelegt.
Die Klägerseite wertete die Vereinbarungen als Schritt zu ihrem übergeordneten Ziel. Sie wolle die Unternehmen dafür zur Verantwortung ziehen, wie sich deren Handeln auf Millionen Kinder im Land ausgewirkt habe. Die Vergleiche ermöglichten es, darauf weiter hinzuarbeiten, erklärten die Anwälte.
Die für Mittwoch geplanten Plädoyers entfallen
Ohne die Einigung hätte Snap-Chef Evan Spiegel in dem Prozess aussagen sollen. Es wäre sein erster Auftritt vor Gericht in einem Verfahren um Social-Media-Sucht gewesen. Durch den Vergleich kommt es dazu nicht.
Snap erklärte, die Parteien seien erfreut, die Angelegenheit einvernehmlich beilegen zu können. Ein Unternehmenssprecher betonte zudem, Snap wolle Sicherheit, Privatsphäre und Wohlergehen seiner Nutzergemeinschaft kontinuierlich stärken.
Die Einigung beendet diesen Rechtsstreit, nicht aber die weiteren Verfahren gegen die Plattformbetreiber.
Sowohl Snap als auch Meta sehen sich weiterhin zahlreichen Klagen wegen mutmaßlicher Social-Media-Sucht und anderer behaupteter Sicherheitsprobleme gegenüber.





























