„Wir arbeiten daran und werden natürlich alle gestellten Fragen beantworten, soweit es das Verfahren zulässt und soweit wir dazu in der Lage sind“: So hatte FIFA-Präsident Gianni Infantino auf die Aufklärungsforderungen der UEFA reagiert. Nun soll der Fußball-Weltverband einen ersten Schritt angekündigt haben. Nach Berichten von BBC, „The Athletic“ und der Nachrichtenagentur PA sollen Mitglieder des FIFA-Councils in Zürich Unterlagen zum gescheiterten Verkauf kommerzieller WM-Rechte einsehen können. Die von der UEFA bis zum 2. November verlangten Antworten auf sämtliche 42 Fragen liegen demnach jedoch noch nicht vor. Eine Bestätigung der FIFA gab es zunächst nicht.
- FIFA-Generalsekretär Mattias Grafström soll die Einsicht in einem Brief an die Council-Mitglieder angekündigt haben.
- Die Unterlagen sollen nur nach Anmeldung vor Ort in Zürich und unter Vertraulichkeitsauflagen zugänglich sein.
- Der aufgegebene Plan sah vor, 20 Prozent der kommerziellen Rechte an der WM und weiteren Wettbewerben an Investoren zu verkaufen.
- Die UEFA verlangt außerdem Auskunft zu den Beziehungen zu Donald Trump und zur Unabhängigkeit von FIFA-Kommissionen.
Die angekündigte Einsicht ersetzt noch keine vollständige Antwort
Grafström soll den Mitgliedern des FIFA-Councils am Montag mitgeteilt haben, dass Interessierte in den kommenden beiden Wochen Termine am Verbandssitz vereinbaren könnten. Laut den Berichten geht es um ausgewählte Dokumente zum Investorenprojekt. Für die Einsicht sollen strenge Regeln zum Schutz der Vertraulichkeit gelten; eine Veröffentlichung für die Öffentlichkeit ist nicht vorgesehen.
Die angekündigte Öffnung wäre damit eine interne Kontrollmöglichkeit, keine öffentliche Offenlegung des Geschäfts.
Das Council ist das zentrale Entscheidungsgremium des Weltfußballverbands. Für die Bewertung des Angebots ist diese Unterscheidung wesentlich: Seine Mitglieder könnten Unterlagen selbst prüfen, während Außenstehende weiterhin auf die Informationen angewiesen wären, die der Verband oder beteiligte Funktionäre zugänglich machen.
Nach den Medienberichten räumte Grafström zugleich ein, dass sich nicht alle Fragen innerhalb der von der UEFA gesetzten Frist beantworten ließen. Antworten sollten in angemessener Zeit folgen. Infantinos Zusage vom 24. Oktober am Rande der U15-WM in Baku stand bereits unter dem Vorbehalt dessen, was das Verfahren zulasse und der Verband leisten könne.
Die UEFA fragt auch nach Trump und internen Kontrollen
Der europäische Verband hatte seinen Fragenkatalog am 19. Oktober verschickt. Vorausgegangen war eine Council-Sitzung am 15. Oktober, bei der Infantino aus Sicht seiner Kritiker viele Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet hatte.
Die Forderungen reichen über den Investorendeal hinaus. Die UEFA will Auskunft über geschäftliche und politische Beziehungen zu US-Präsident Donald Trump und seiner Familie. Sie fragt zudem nach der Behandlung des Disziplinarverfahrens gegen US-Stürmer Folarin Balogun während der WM sowie nach der operativen Unabhängigkeit der Rechts-, Wahl- und Ethikkommissionen der FIFA.
Solche Kommissionen haben unterschiedliche Kontrollaufgaben innerhalb des Verbands. Die Frage ihrer Unabhängigkeit betrifft deshalb grundsätzlich, ob Entscheidungen ohne Einfluss der Verbandsspitze getroffen werden können. Eine Einsicht allein in die Investorenunterlagen würde diese weitergehenden Fragen noch nicht beantworten.
Der Streit begleitet Infantinos nächste Kandidatur
Der im Juli nach breitem Widerstand aufgegebene Plan sollte 4,2 Milliarden US-Dollar einbringen. Dafür sollten Investoren 20 Prozent der kommerziellen Rechte an der WM und weiteren Wettbewerben erhalten. Zum Investorenkreis gehörte Joshua Kushner, der Bruder von Trumps Schwiegersohn.
Politisch fällt die Auseinandersetzung in die Vorbereitung der nächsten FIFA-Präsidentenwahl. Infantino strebt im März eine vierte Amtszeit an. Während die UEFA die Opposition gegen ihn anführt, hat ihm der asiatische Kontinentalverband AFC zuletzt „uneingeschränkte Unterstützung“ zugesichert. Einen Gegenkandidaten hat die UEFA bislang nicht benannt; die Frist dafür endet am 18. November.





























