Die Katze Perseo bleibt bei ihrer Besitzerin: Chiles Oberster Gerichtshof hat in einem Streit zwischen zwei Ex-Partnern entschieden, dass dem Tier ein monatlicher Wechsel zwischen beiden nicht zuzumuten sei. Die fünf Richterinnen und Richter stellten einstimmig das Wohlergehen der Katze über die Interessen und Eigentumsrechte der Menschen. Damit bestätigten sie die alleinige Betreuung durch Paulina Torres und wiesen das Rechtsmittel ihres früheren Partners zurück. Das ehemalige Paar aus Osorno im Süden Chiles hatte Perseo 2021 aufgenommen und nach der Trennung zunächst eine abwechselnde Betreuung vereinbart.
- Chiles Oberster Gerichtshof betrachtet Perseo als „fühlendes Wesen“, dessen Wohlergehen Vorrang hat.
- Die alleinige Betreuung durch Paulina Torres bleibt nach dem einstimmigen Beschluss bestehen.
- Der Streit um die Katze führte durch drei Gerichtsinstanzen.
Torres führte Stress und Verhaltensprobleme als Gründe an
Die zunächst vereinbarten monatlichen Wechsel hatte Torres später beendet. Nach ihrer Darstellung lösten die Ortswechsel bei Perseo starke Stressreaktionen, Zittern und Verhaltensprobleme aus. Ihr ehemaliger Partner beanstandete, dass die Katze ausschließlich bei ihr blieb, und verlangte eine abwechselnde Betreuung.
Vor Gericht setzte er sich damit zunächst durch: In erster Instanz erstritt er eine geteilte Betreuung. Die monatliche Übergabe des Tieres sollte Medienberichten zufolge auf einer Polizeiwache stattfinden.
Torres legte gegen diese Regelung Berufung ein und bekam vor dem Berufungsgericht in Valdivia recht. Anschließend wandte sich ihr Ex-Partner an den Obersten Gerichtshof. Auch dort blieb sein Versuch erfolglos, die Wechselbetreuung durchzusetzen.
Das Gericht gewichtet Tierwohl höher als Miteigentum
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, welches Gewicht den Eigentumsrechten an Perseo zukommt. Nach dem chilenischen Bürgerlichen Gesetzbuch gelten Tiere zwar als „bewegliche Sachen“. Die fünf Mitglieder der Ersten Zivilkammer hielten das Miteigentum für die Entscheidung über die Betreuung jedoch nicht für ausschlaggebend.
Perseo sei als „fühlendes Wesen“ zu betrachten, dessen Wohlergehen Vorrang vor den Interessen und Rechten seiner Besitzer haben müsse.
Die Richterinnen und Richter verwiesen dabei auf die Vorschriften zum Schutz von Tieren. Diese verlangten, Tiere nicht lediglich als bewegliche Güter zu behandeln, sondern ihr Wohlergehen zu schützen.
Gegen eine gemeinsame Betreuung sprach aus Sicht des Gerichts außerdem das Verhältnis der ehemaligen Partner. Die „hohe Konfliktbereitschaft der Parteien“ schließe aus, „dass das Wohlergehen der Hauskatze im Rahmen eines gemeinsamen Sorgerechts gewährleistet werden könnte“.





























