Im Missbrauchsprozess gegen einen Kinderarzt der Havelland Kliniken hat der Angeklagte am Montag vor dem Landgericht Potsdam sein weitgehendes Geständnis bestätigt. Der 46-Jährige erklärte, er habe bereits fast alle Vorwürfe eingeräumt und bleibe dabei. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 130 Straftaten zur Last; sie geht von mehr als 70 Betroffenen aus, die zum jeweiligen Tatzeitpunkt zwischen zwei und 20 Jahre alt waren. Die Vorwürfe reichen von Dezember 2013 bis November 2025. Der Arzt sagte, er wolle den Betroffenen mit seinem Geständnis eine Zeugenaussage vor Gericht ersparen.
- Die angeklagten Taten sollen unter anderem an den Klinikstandorten Rathenow und Nauen sowie in Kindertagesstätten begangen worden sein.
- Die Ermittlungen begannen nach der Anzeige einer Mutter im November 2025.
- Am Verfahren beteiligen sich 15 Betroffene oder deren Erziehungsberechtigte als Nebenkläger.
- Insgesamt sind 18 Verhandlungstage vorgesehen; ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.
Die Vorwürfe reichen bis Dezember 2013 zurück
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft beging der Mediziner einen Großteil der angeklagten Taten während seiner Arbeit an den Klinikstandorten Rathenow und Nauen im brandenburgischen Havelland. Er soll überwiegend männliche Patienten in ihren Zimmern aufgesucht und auch unter dem Vorwand medizinischer Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Dabei soll er Fotos und teilweise Videos angefertigt haben.
Weitere Vorwürfe betreffen Besuche in Kindertagesstätten, bei denen er im Auftrag des Gesundheitsamts medizinische Untersuchungen durchführen sollte. In mindestens vier Fällen soll er diese Tätigkeit zum sexuellen Missbrauch von Kleinkindern genutzt und die Handlungen aufgenommen haben.
Für das Jahr 2023 schildert die Anklage außerdem wiederholte Treffen mit einem ehemaligen Patienten in einer Bereitschaftswohnung der Klinik in Nauen. Der Jugendliche war damals zunächst 15, später 16 Jahre alt. Auch in der Privatwohnung des Angeklagten soll es zu schweren Sexualstraftaten an Minderjährigen gekommen sein.
Eine Anzeige führte zu den Ermittlungen
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Anzeige einer Mutter im November 2025. In diesem Fall soll der Arzt ein Kind in Räumen der Klinik in Rathenow sexuell missbraucht haben. Nach seiner Festnahme werteten die Ermittler sichergestellte Datenträger aus; dadurch weitete sich der Fall aus.
Der Arzt kam wegen angenommener Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern eine Maßnahme im laufenden Strafverfahren. Über die Schuld und eine mögliche Strafe entscheidet das Gericht.
Zum Auftakt bekräftigt der Arzt sein Geständnis
Die Verlesung der Anklage nahm zum Prozessbeginn mehrere Stunden in Anspruch. Anschließend äußerte sich der Angeklagte in einer kurzen Erklärung.
„Ich habe große Schuld auf mich geladen“, sagte der Kinderarzt vor Gericht.
Er erklärte, er wünsche sich, dass die Betroffenen das Geschehene eines Tages hinter sich lassen könnten. Seine Verteidigung kündigte an, dass er sich im weiteren Verlauf des Missbrauchsprozesses ausführlicher äußern werde.
Als Nebenkläger können Betroffene eigene Verfahrensrechte wahrnehmen, etwa Fragen stellen und Anträge einbringen. Ihre Beteiligung ist damit mehr als eine mögliche Aussage als Zeugen.
Das Gericht plant weitere Verhandlungen bis Dezember
Für den Prozess sind insgesamt 18 Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte Dezember gerechnet. Ob das Geständnis Aussagen von Betroffenen entbehrlich macht, ergibt sich aus den bisherigen Berichten nicht.
Auch ein Geständnis ersetzt nicht die gerichtliche Prüfung der angeklagten Taten.
Das bedeutet für das weitere Verfahren: Das Gericht muss die Angaben des Angeklagten würdigen und sich eine eigene Überzeugung von den Vorwürfen bilden. Die angekündigte ausführlichere Einlassung wird Teil dieser Prüfung sein.





























