Der Bundestag hat härtere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raub beschlossen. Die Mindestfreiheitsstrafe soll in solchen Fällen von drei auf fünf Jahre steigen. Für die Reform stimmten CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke; die AfD enthielt sich. Die Änderung reagiert auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur rechtlichen Einordnung der Substanzen. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Beschluss als klares Signal an Täter begrüßt, verweisen Politiker und Justizvertreter auf Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung. Als Nächstes befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz.
- Die Mindeststrafe für Vergewaltigung oder Raub mit K.o.-Mitteln soll künftig fünf Jahre betragen.
- Die Neuregelung erfasst neben K.o.-Tropfen auch Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe.
- Einige Substanzen lassen sich im Körper nur wenige Stunden nachweisen.
- Der Bundesrat muss nicht zustimmen, kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
Die Reform stellt K.o.-Mittel neben Waffen und gefährliche Werkzeuge
Ausgangspunkt der Gesetzesänderung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Demnach gelten K.o.-Tropfen nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches. Für entsprechende Taten gilt deshalb bislang eine Mindeststrafe von drei statt fünf Jahren.
Künftig sollen die Substanzen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen als gefährliche Tatmittel im Strafgesetzbuch erfasst werden. Nach der Gesetzesbegründung beschränkt sich die Änderung nicht auf sogenannte Tropfen, sondern bezieht insgesamt „Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe“ ein. Der Einsatz sei mit Fällen besonders schwerer sexueller Übergriffe vergleichbar.
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge betonte im Parlament, wer einem Menschen heimlich K.o.-Tropfen verabreiche, nehme ihm die Möglichkeit, sich zu wehren. Justizministerin Hubig bezeichnete die Verschärfung im RBB als „ganz klares Signal“ an die Täter, die angemessen und hart bestraft werden müssten.
Der kurze Nachweiszeitraum erschwert die Strafverfolgung
Unter K.o.-Mitteln versteht das Bundeskriminalamt Substanzen, die einer Person ohne deren Zustimmung verabreicht werden, um sie ruhigzustellen oder willenlos zu machen. Nach Angaben der Opferhilfe Weißer Ring kommen dafür bis zu 200 Stoffe infrage, nicht nur Flüssigkeiten in Tropfenform.
Häufig verwendet werden demnach GHB und GBL. Laut Weißem Ring kann die Wirkung unterschiedlich ausfallen: Auf anfängliche Euphorie könnten Schwindel und Übelkeit folgen, auch Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust seien möglich. Bei hoher Dosierung drohten Atemprobleme bis hin zum Tod.
Einige K.o.-Mittel sind nur wenige Stunden im Körper nachweisbar.
Die Grünen-Rechtspolitikerin Lena Gumnior verwies deshalb auf das kurze Zeitfenster nach einer Tat. Zudem fehle es an erreichbaren Anlaufstellen und verlässlichen Hilfsstrukturen für Betroffene. Daran ändere der Entwurf nichts. Der Linken-Abgeordnete Luke Hoss unterstützte die Strafverschärfung, verlangte aber zugleich bessere Aufklärung und mehr Möglichkeiten zur schnellen Spurensicherung.
Richterbund und Polizei verlangen bessere Ermittlungsbedingungen
Auch der Deutsche Richterbund hält die höheren Strafen für angemessen, fordert jedoch eine bessere Ausstattung der Justiz. Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, vielfach unterbesetzte Staatsanwaltschaften könnten eingehende Sexualstrafverfahren kaum noch zügig bearbeiten.
Nach Einschätzung Rebehns schreckt vor allem das Risiko ab, entdeckt und verurteilt zu werden – nicht die gesetzliche Strafhöhe.
Das geltende Recht ermögliche bereits Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte schnelle toxikologische Untersuchungen, klare Abläufe und eine stärkere Sensibilisierung der zuständigen Stellen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist nun der Bundesrat am Zug. Seine Zustimmung ist für die Reform nicht erforderlich. Die Länderkammer kann jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen.





























