Bundesweit eingesetzte Handy-Blitzer und mindestens 500 Euro Bußgeld: Diese beiden Vorstöße sollen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer stärker ahnden. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) will eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Kameras schaffen, die bislang nur in Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Unterstützung erhält er vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), der zugleich eine deutliche Anhebung der Geldbuße fordert. Für Autofahrer gelten jedoch vorerst die bisherigen Regeln: Ein einfacher Verstoß kostet weiterhin 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Einen klaren Zeitplan für eine Gesetzesänderung oder die bundesweite Einführung der Technik gibt es bisher nicht.
- Rheinland-Pfalz ist bislang das einzige Bundesland mit einer Rechtsgrundlage für den Einsatz der sogenannten Monocams.
- Der DVR fordert eine Anhebung des regulären Bußgeldes von 100 auf mindestens 500 Euro.
- Verdächtige Kameraaufnahmen werden von geschulten Polizeibeamten geprüft.
- Für 2025 wurden mehr als 1.100 Unfälle mit Personenschaden erfasst, bei denen elektronische Geräte als Unfallursache verzeichnet waren.
Bilger will den Einsatz im Straßenverkehrsgesetz regeln
Dem Vorstoß des Ministers ging eine Initiative der Verkehrsministerkonferenz voraus. Die „Rheinische Post“ hatte über ein Papier zur Konferenz vor knapp zwei Wochen berichtet. Darin zeigte sich das Bundesverkehrsministerium offen dafür, eine bundesgesetzliche Regelung für Handy-Blitzer im Straßenverkehrsgesetz zu prüfen.
Bilger sprach sich anschließend für eine solche bundeseinheitliche Lösung aus. „Auch auf Wunsch der Bundesländer werde ich mich dafür stark machen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. In Rheinland-Pfalz seien mit den Geräten bereits sehr gute Erfahrungen gemacht worden.
Nach Einschätzung des Ministers können die Kameras helfen, Verstöße konsequenter zu ahnden. Die Zahl der Unfälle im Zusammenhang mit elektronischen Geräten am Steuer sei zu hoch und zeige eine steigende Tendenz.
Die Kamera erkennt Verdachtsfälle, die Polizei prüft die Bilder
Die auch Monocams genannten Geräte fotografieren mit hochauflösenden, schräg nach unten gerichteten Kameras durch die Frontscheibe in Fahrzeuge hinein. Laut ADAC werden sie an Autobahnbrücken angebracht. Das System achtet darauf, ob sich im Bereich des Fahrers ein Mobiltelefon befindet und ob die Handhaltung auf eine Nutzung hinweist.
Über einen möglichen Verstoß entscheidet nicht die Technik allein: Geschulte Polizeibeamte bewerten anschließend die Bilder.
DVR-Präsident Manfred Wirsch sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Handy-Blitzer sind eine äußerst sinnvolle Investition in die Verkehrssicherheit.“ Wer damit rechnen müsse, jederzeit entdeckt zu werden, greife während der Fahrt eher nicht zum Smartphone.
Wirsch verwies auf einen Testeinsatz in Trier, bei dem die festgestellte Handynutzung am Steuer um rund 70 Prozent zurückgegangen sei. Im australischen Bundesstaat New South Wales sei die Zahl der Verstöße seit 2019 um etwa 82 Prozent gesunken.
Der DVR hält die bisherigen Bußgelder für zu niedrig
Bei seiner Forderung nach mindestens 500 Euro orientiert sich der Verkehrssicherheitsrat an der Geldbuße für einen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze. Derzeit werden für das Telefonieren mit einem Handy in der Hand laut ADAC 100 Euro und ein Punkt fällig. Bei einer Gefährdung steigt die Geldbuße auf 150 Euro, bei einem verursachten Unfall auf 200 Euro. In diesen beiden Fällen kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu.
Zur Begründung nennt der DVR auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Bei den mehr als 1.100 für 2025 erfassten Unfällen mit Personenschaden starben 15 Menschen, 199 wurden schwer und 1.257 leicht verletzt.
Die Unfallzahlen beziehen sich auf elektronische Geräte insgesamt – nicht ausschließlich auf Smartphones.
Telefonate während der Fahrt bleiben unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Nach Angaben des ADAC dürfen Fahrer eine Freisprechanlage, ein fest installiertes Fahrzeugsystem oder ein Bluetooth-Headset nutzen. Das Handy während der Fahrt in die Hand zu nehmen oder ans Ohr zu halten, ist dagegen verboten.





























