US-Präsident Donald Trump schlägt im Handelskonflikt mit der Europäischen Union erneut scharfe Töne an. Auf seiner Plattform Truth Social kündigte er am Freitag die unmittelbare Einleitung einer Handelsuntersuchung gegen die EU an. Grund für den Schritt ist eine neue Strafe der Europäischen Kommission gegen den Internetriesen Google in Höhe von rund 890 Millionen Euro (etwa eine Milliarde US-Dollar). Trump beschuldigte die EU, amerikanische Technologieunternehmen systematisch zu benachteiligen, und bezeichnete das Vorgehen aus Brüssel als unethisch. Die Vereinigten Staaten seien nicht das „Sparschwein“ Europas.
- Die EU-Kommission verhängte eine Strafe von 890 Millionen Euro gegen Google wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte.
- US-Präsident Donald Trump droht als Reaktion mit einer Untersuchung nach Artikel 301 und neuen Sonderzöllen gegen die EU.
- Google erhält eine Frist von 60 Tagen zur Anpassung seiner Praktiken, andernfalls drohen weitere Zwangsgelder.
Jahrelanger Disput um die Regulierungen der US-Tech-Riesen
Die jüngste Eskalation ist der vorläufige Höhepunkt eines seit Jahren schwelenden Konflikts zwischen Brüssel und dem Silicon Valley. Die Europäische Union hat ihre Aufsicht über große Technologiekonzerne durch das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) erheblich verschärft. In der Vergangenheit verhängte die EU bereits Bußgelder in Millionenhöhe gegen Konzerne wie Apple (500 Millionen Euro) und Meta (200 Millionen Euro). Auch Google wurde mehrfach sanktioniert, darunter mit einer Milliardenstrafe wegen des Betriebssystems Android sowie Wegen Praktiken im Werbegeschäft.
Auf amerikanischer Seite stießen diese Regulierungsmaßnahmen zunehmend auf Widerstand. Nachdem der US Supreme Court Trumps großflächige Zölle vom sogenannten „Liberation Day“ gekippt hatte, nutzt die Administration in Washington nun gezielt das US-Handelsgesetz von 1974. Das Gesetz erlaubt es dem Handelsbeauftragten der USA, unfaire Handelspraktiken anderer Staaten zu untersuchen und mit Strafzöllen zu beantworten. Erst im vergangenen Jahr hatten sich Washington und Brüssel im schottischen Turnberry auf ein vorläufiges Handelsabkommen geeinigt, das Zölle deckeln sollte. Dieses Gefüge gerät nun wieder ins Wanken.
Für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks wächst damit erneut die Unsicherheit über die künftigen Rahmenbedingungen im bilateralen Handel.
Die EU straft Google ab und löst Trumps Reaktion aus
Am Donnerstag stellte die Europäische Kommission fest, dass Google gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen habe. Konkret wird dem Konzern vorgeworfen, eigene Dienste für Einkäufe und Reisen in den Suchergebnissen bevorzugt zu haben. Zudem habe Google App-Entwickler darin eingeschränkt, Nutzer im Google Play Store auf günstigere Angebote außerhalb der eigenen Plattform hinzuweisen. Die Strafe von rund 890 Millionen Euro teilt sich etwa zu gleichen Teilen auf diese beiden Verstöße auf.
Teresa Ribera, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, verteidigte die Entscheidung als verhältnismäßig. Produkte sollten sich durch ihre Qualität durchsetzen und nicht dadurch, dass sie vom Betreiber der Suchmaschine stammen. Google-Manager Kent Walker kritisierte das Urteil hingegen scharf und sprach von einer Verschlechterung der Produkte für die Nutzer.
Am Freitag folgte die Reaktion aus dem Weißen Haus. Trump warf der EU vor, US-Firmen „ohne Grund“ ausrauben zu wollen, und behauptete ohne nähere Nachweise, die kumulierten Strafen gegen Google summierten sich bereits auf über 18 Milliarden Dollar. Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer warnte, das Vorgehen der Brüsseler Behörden gefährde die Stabilität des transatlantichen Handels nachhaltig.
Eine 60-Tage-Frist und mögliche Handelssanktionen folgen
Nach der Entscheidung der EU-Kommission läuft für Google nun eine Frist von 60 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Konzern seine Geschäftspraktiken anpassen. Sollte dies nicht geschehen, drohen periodische Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes.
Parallel dazu leitet das Büro des US-Handelsbeauftragten die angekündigte Untersuchung nach Artikel 301 ein. Obwohl solche Ermittlungen formal mehrere Monate in Anspruch nehmen können, eröffnen sie dem US-Präsidenten rechtliche Handlungsspielräume, um in naher Zukunft Sonderzölle auf europäische Waren zu erheben. Wie schnell und in welchem Umfang diese Maßnahmen greifen werden, hängt vom weiteren Verlauf der Gespräche zwischen Brüssel und Washington ab.
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