Knapp vier Jahre nach den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee greift die deutsche Justiz erneut durch. Auf Betreiben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe haben kroatische Polizeikräfte in der Küstenstadt Pula den ukrainischen Staatsbürger Wolodymyr Z. festgenommen. Dem ausgebildeten Taucher wird vorgeworfen, im September 2022 gemeinsam mit Komplizen Sprengsätze an den Pipelines befestigt zu haben. Da die beschädigten Leitungen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anlanden und die Energieversorgung Deutschlands betrafen, beansprucht der Bundesgerichtshof die deutsche Ermittlungshoheit. Der Festgenommene soll nach seiner Überstellung nach Deutschland einem Ermittlungsrichter in Karlsruhe vorgeführt werden.
- Kroatische Behörden fassten den ukrainischen Taucher Wolodymyr Z. auf Basis eines Europäischen Haftbefehls.
- Die Bundesanwaltschaft wirft dem Tatverdächtigen unter anderem verfassungsfeindliche Sabotage vor.
- Bereits zuvor war mit Serhii K. der mutmaßliche Organisator der Anschläge in Italien festgenommen und ausgeliefert worden.
Mutmaßliche Tatgruppe nutzte Segeljacht aus Rostock
Den Ermittlungen der Karlsruher Behörde zufolge gehörte Wolodymyr Z. zu einer spezialisierten Gruppe aus mehreren Berufstauchern, einem Sprengstoffexperten und einem Kapitänsgehilfen. Das Team soll für die Unterwassersabotage eine hochseetaugliche Segeljacht bei einem Unternehmen in Rostock gemietet haben – unter Verwendung gefälschter Ausweispapiere und über Mittelsmänner.
Von Deutschland aus steuerte das Boot internationale Gewässer nahe der dänischen Insel Bornholm an. Dort brachten die Taucher militärischen Hochleistungssprengstoff mit Zeitzündern am Meeresgrund an den Strängen von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 an. Am 26. September 2022 führten die Detonationen zu schweren Beschädigungen der Infrastruktur.
Ziel des Anschlags war es nach Überzeugung der deutschen Ermittler, die Gaslieferungen dauerhaft zu unterbinden und Russland Einnahmen zur Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu entziehen.
Polen verweigerte zuvor eine Auslieferung
Für den Tatverdächtigen ist es nicht der erste Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden: Wolodymyr Z. war bereits im September 2025 in Polen festgenommen worden. Ein Bezirksgericht in Warschau lehnte eine Auslieferung nach Deutschland damals jedoch ab. Die polnischen Richter werteten die Zerstörung russischer Infrastruktur als militärische Handlung im Rahmen eines Verteidigungskrieges und bezweifelten zudem die deutsche Zuständigkeit für Vorfälle in internationalen Gewässern. Z. kam daraufhin wieder frei.
Politische Brisanz für die Bundesregierung
Der Fall birgt erhebliche diplomatische Brisanz. Während Berlin die Ukraine im Kampf gegen die russische Invasion unterstützt, gehen deutsche Ermittler davon aus, dass die Anschlagspläne im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen entwickelt wurden. Die Regierung in Kiew weist eine Beteiligung staatlicher Akteure oder Behörden an den Detonationen strikt zurück.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums begrüßte die Fortschritte des Generalbundesanwalts ausdrücklich und betonte, wie wichtig die vollständige Aufklärung der Pipeline-Sprengung sei.
Wolodymyr Z. ist bereits der zweite Verdächtige in deutschem Gewahrsam. Bereits im August 2025 war der mutmaßliche Anführer der Gruppe, der ehemalige ukrainische Offizier Serhii K., in Italien festgenommen und im November nach Deutschland überstellt worden. Ihm wird unter anderem das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Störung öffentlicher Betriebe zur Last gelegt.
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